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  • ab 01.01.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 6 LABSozBtFördErl - Schlussbestimmungen

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur sozialen Betreuung und Beratung von Bewohnerinnen und Bewohnern in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
LABSozBtFördErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
27100

Dieser Erl. tritt am 1.1.2021 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2025 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 6 des Erlasses vom 17. August 2020 (Nds. MBl. S. 890)

An die
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen