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  • ab 01.01.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 LABSozBtFördErl - Gegenstand der Förderung

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur sozialen Betreuung und Beratung von Bewohnerinnen und Bewohnern in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
LABSozBtFördErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
27100

Gefördert werden Maßnahmen zur sozialen Betreuung und Beratung mit folgenden Aufgabenschwerpunkten:

2.1
Kinder- und Jugendbetreuung,

2.2
Unterstützung bei der Sprachförderung und der Vermittlung von Kenntnissen für den Aufenthalt in der deutschen Gesellschaft,

2.3
Beratung, Betreuung und Unterstützung in besonderen Lebenslagen,

2.4
Beratung, Betreuung und Unterstützung von besonders schutzbedürftigen Bewohnerinnen und Bewohner (u. a. Frauen, Kinder, Jugendliche, lesbische Frauen, schwule Männer, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen, Menschen mit Behinderungen, religiöse Minderheiten, Betroffene des Menschenhandels, Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen, Menschen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexualisierter Gewalt erlitten haben, Frauen und Mädchen, die Opfer weiblicher Genitalverstümmelung wurden),

2.5
Förderung von gegenseitiger Toleranz und Wertschätzung zwischen den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie der Nachbarschaft eines Standortes,

2.6
Beratung und Unterstützung im Zusammenhang mit der Zuweisung an die künftigen Wohnorte.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 6 des Erlasses vom 17. August 2020 (Nds. MBl. S. 890)