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  • ab 01.01.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 LABSozBtFördErl - Zuwendungsempfänger

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur sozialen Betreuung und Beratung von Bewohnerinnen und Bewohnern in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
LABSozBtFördErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
27100

Zuwendungsempfänger sind gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, deren Aufgabenstellung die Beratung und Betreuung des benannten Personenkreises beinhaltet.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 6 des Erlasses vom 17. August 2020 (Nds. MBl. S. 890)