Abschnitt 3 LABSozBtFördErl - Zuwendungsempfänger
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur sozialen Betreuung und Beratung von Bewohnerinnen und Bewohnern in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
- Redaktionelle Abkürzung
- LABSozBtFördErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 27100
Zuwendungsempfänger sind gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, deren Aufgabenstellung die Beratung und Betreuung des benannten Personenkreises beinhaltet.
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 6 des Erlasses vom 17. August 2020 (Nds. MBl. S. 890)