Abschnitt 3 BeamtVRZustRdErl - Zuständigkeiten nach dem Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln (Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag - VLT-StV -)
Bibliographie
- Titel
- Zuständigkeitsregelungen auf dem Gebiet des Beamtenversorgungsrechts
- Redaktionelle Abkürzung
- BeamtVRZustRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20442
Für die Erteilung der Zustimmung zum Dienstherrenwechsel nach § 3 VLT-StV ist die Behörde zuständig, die die dienstrechtlichen Befugnisse ausübt. Das NLBV ist für die Berechnung, Zahlung und Annahme der Abfindung (§§ 4, 11 VLT-StV) und der laufenden Erstattungen nach § 10 VLT-StV sowie aufgrund vertraglich abgeschlossener Einzelvereinbarung über die Verteilung beamtenrechtlicher Versorgungslasten für Landesbeamtinnen und Landesbeamten zuständig.