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Abschnitt 3 BeamtVRZustRdErl - Zuständigkeiten nach dem Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln (Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag - VLT-StV -)

Bibliographie

Titel
Zuständigkeitsregelungen auf dem Gebiet des Beamtenversorgungsrechts
Redaktionelle Abkürzung
BeamtVRZustRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20442

Für die Erteilung der Zustimmung zum Dienstherrenwechsel nach § 3 VLT-StV ist die Behörde zuständig, die die dienstrechtlichen Befugnisse ausübt. Das NLBV ist für die Berechnung, Zahlung und Annahme der Abfindung (§§ 4, 11 VLT-StV) und der laufenden Erstattungen nach § 10 VLT-StV sowie aufgrund vertraglich abgeschlossener Einzelvereinbarung über die Verteilung beamtenrechtlicher Versorgungslasten für Landesbeamtinnen und Landesbeamten zuständig.