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Abschnitt 3 BeamtVRZustRdErl - Zuständigkeiten nach dem Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln (Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag - VLT-StV -)

Bibliographie

Titel
Zuständigkeitsregelungen auf dem Gebiet des Beamtenversorgungsrechts
Redaktionelle Abkürzung
BeamtVRZustRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20442

Diejenige Behörde, die die dienstrechtlichen Befugnisse innehat, ist für die Erteilung der Zustimmung zum Dienstherrenwechsel nach § 3 VLT-StV zuständig. Zuständig für die Berechnung, Zahlung und Annahme der Abfindung nach den §§ 4 und 11 VLT-StV ist für Landesbeamtinnen und Landesbeamten das NLBV.