Abschnitt 3 BeamtVRZustRdErl - Zuständigkeiten nach dem Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln (Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag - VLT-StV -)
Bibliographie
- Titel
- Zuständigkeitsregelungen auf dem Gebiet des Beamtenversorgungsrechts
- Redaktionelle Abkürzung
- BeamtVRZustRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20442
Diejenige Behörde, die die dienstrechtlichen Befugnisse innehat, ist für die Erteilung der Zustimmung zum Dienstherrenwechsel nach § 3 VLT-StV zuständig. Zuständig für die Berechnung, Zahlung und Annahme der Abfindung nach den §§ 4 und 11 VLT-StV ist für Landesbeamtinnen und Landesbeamten das NLBV.