Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.01.1976 (aktuelle Fassung)

§ 1 SekSchulKVO - Zuweisungsfähige Kosten

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Kosten der Schulen der Sekundarbereiche, zu denen die Landkreise den kreisangehörigen Gemeinden und Samtgemeinden Zuweisungen zu gewähren haben
Redaktionelle Abkürzung
SekSchulKVO,NI
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410010400000

Zu den Kosten der kreisangehörigen Gemeinden oder Samtgemeinden als Träger von Schulen des Sekundarbereichs I oder des Sekundarbereichs II, an denen sich die Landkreise nach § 99 Satz 1 NSchG durch Gewährung von Zuweisungen beteiligen, gehören die Kosten für

  1. 1.
    die Unterhaltung und Bewirtschaftung der Schulanlagen;
  2. 2.
    die Ausstattung der Schulen mit Einrichtungen, Lehr- und Lernmitteln, Büchereien, Mediotheken, Sprachlabors und sonstigen Hilfsmitteln für den Unterricht einschließlich der Kosten für Ersatz- und Ergänzungsbeschaffungen und die Unterhaltung;
  3. 3.
    den Geschäftsbedarf der Schulen und die Versicherung der Schüler;
  4. 4.
    die Mitarbeiter an den Schulen, insbesondere Verwaltungs- und Schreibkräfte, Hausmeister und Reinigungspersonal, sofern solche Personalkosten nicht nach den §§ 92 und 173 NSchG vom Lande zu tragen sind;
  5. 5.
    das Verwaltungspersonal des Schulträgers, soweit ihm die unmittelbare Verwaltung der betroffenen Schulen obliegt;
  6. 6.
    den notwendigen Geschäftsbedarf der Elternvertretungen in den Schulen;
  7. 7.
    die Fahrten der Mitglieder der Schul- und Bereichselternräte sowie der Elternvertreter in den Konferenzen und Ausschüssen nach den §§ 25 und 27 NSchG in dem notwendigen Umfange;
  8. 8.
    den notwendigen Geschäftsbedarf der Schülervertretungen in den Schulen;
  9. 9.
    die Fahrten der Schülervertreter in den Konferenzen und Ausschüssen nach den §§ 25 und 27 NSchG in dem notwendigen Umfange;
  10. 10.
    die Förderung der Teilnahme von Schülern an Schulwanderungen, Studienfahrten, Lehrausflügen, Schullandheimaufenthalten, Lagern, Betriebsbesichtigungen und Schulsportveranstaltungen.