Abschnitt 8 RFB2021-2027UErl - Schlussbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung Regionaler Fachkräftebündnisse durch Förderung von Fachkräfteprojekten für die Region 2021-2027 ("Unterstützung Regionaler Fachkräftebündnisse 2021-2027")
- Redaktionelle Abkürzung
- RFB2021-2027UErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 82300
8.1 Der Richtliniengeber stellt sicher, dass dieser Erlass zu jedem Zeitpunkt eine gültige und einschlägige beihilferechtliche Rechtsgrundlage aufweist. Bei Bedarf passt er diese Richtlinie rechtzeitig an das jeweils aktuelle Beihilferecht an.
8.2 Die Bewilligungsstelle stellt sicher, dass staatliche Beihilfen ohne gültige und einschlägige beihilferechtliche Rechtsgrundlage nach diesem Erlass nicht gewährt werden.
8.3 Dieser Erlass tritt am 16. 2. 2022 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2029 außer Kraft.
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8.3 des Erl. i.d.F. vom 15. Mai 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 239)
An die
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)