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  • ab 16.02.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 RFB2021-2027UErl - Zuwendungsvoraussetzungen

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung Regionaler Fachkräftebündnisse durch Förderung von Fachkräfteprojekten für die Region 2021-2027 ("Unterstützung Regionaler Fachkräftebündnisse 2021-2027")
Redaktionelle Abkürzung
RFB2021-2027UErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
82300

4.1 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

4.1.1
Projekte nach Nummer 2.1.1:

Die Region, für die die Maßnahmen der Fachkräftesicherung entwickelt und erprobt werden, muss in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorien ÜR oder SER in Niedersachsen) liegen, für das die Förderung beantragt wird.

4.1.2
Projekte nach Nummer 2.1.2:

Der Wohnsitz der Teilnehmenden muss und der Ort der Durchführung des Projekts soll in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorien ÜR oder SER in Niedersachsen) liegen, für das die Förderung beantragt wird.

4.1.3
Projekte nach Nummer 2.1.3:

Der Wohnsitz der Teilnehmenden oder der Beschäftigungsort muss und der Ort der Durchführung des Projekts soll in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorien ÜR oder SER in Niedersachsen) liegen, für das die Förderung beantragt wird.

4.1.4
Das MW als programmverantwortliches Ressort kann im Benehmen mit der EU-Verwaltungsbehörde die Durchführung eines Vorhabens nach den Nummern 2.1.1 bis 2.1.3 außerhalb des Programmgebietes Niedersachsen in begründeten Fällen unter den zusätzlichen Voraussetzungen gemäß Artikel 63 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 2021/1060 genehmigen.

4.2 Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen

4.2.1
Für Strukturprojekte zur Fachkräftesicherung nach Nummer 2.1.1:

  • Fachliche und administrative Kompetenz des Zuwendungsempfängers und ggf. der Kooperationspartner zur Durchführung des Projekts,

  • Angemessenheit und Notwendigkeit der Ausgaben sowie eine gesicherte Gesamtfinanzierung des jeweiligen Projekts im Rahmen des Ausgabenerstattungsprinzips,

  • Vorlage einer Stellungnahme des zuständigen Regionalen Fachkräftebündnisses durch den Zuwendungsempfänger (außer bei Förderaufrufen);

4.2.2
für Projekte zur Qualifizierung, Stabilisierung und Betreuung von Arbeitslosen und Arbeitsuchenden nach Nummer 2.1.2:

  • Eigenverantwortliche Durchführung des Projekts durch den Zuwendungsempfänger sowie ggf. durch die Kooperationspartner; er kann Dritte (z. B. Honorardozentinnen oder Honorardozenten) zur Umsetzung von Projektbestandteilen beauftragen,

  • Erfahrung des Zuwendungsempfängers sowie ggf. seiner Kooperationspartner im Bereich der Qualifizierung und Integration von Arbeitslosen und Arbeitsuchenden; die fachliche und administrative Kompetenz zur Durchführung des Projekts wird u. a. durch fachlich und pädagogisch geeignetes Personal nachgewiesen,

  • Sicherstellung des Eintritts von Teilnehmerinnen und Teilnehmern in das Projekt durch den Zuwendungsempfänger; es bedarf einer konkreten Vereinbarung zwischen dem Zuwendungsempfänger und der Arbeitsverwaltung,

  • Angemessenheit und Notwendigkeit der Ausgaben sowie eine gesicherte Gesamtfinanzierung des jeweiligen Projekts im Rahmen des Ausgabenerstattungsprinzips,

  • Vorlage einer Stellungnahme des zuständigen Regionalen Fachkräftebündnisses durch den Zuwendungsempfänger (außer bei Förderaufrufen);

4.2.3
für berufliche Weiterbildungsprojekte nach Nummer 2.1.3:

  • Erfahrung des Zuwendungsempfängers sowie ggf. seiner Kooperationspartner im Bereich berufliche Weiterbildung für Beschäftigte,

  • eine gesicherte Gesamtfinanzierung des Projekts im Rahmen des Ausgabenerstattungsprinzips,

  • Vermittlung von allgemein am Arbeitsmarkt verwertbaren Qualifikationen; d. h. die jeweils vermittelte Qualifikation kann in verschiedenen Unternehmen eingesetzt werden,

  • Berücksichtigung der Strategie des zuständigen Regionalen Fachkräftebündnisses,

  • Einreichung einer Kursbeschreibung mit Informationen zu angestrebten Zielgruppen sowie Zielen, Inhalten und Methoden, zeitlichem und inhaltlichem Ablauf und Abschlusszertifikat; ferner ist insbesondere die geplante Anzahl an geförderten Teilnehmerinnen und Teilnehmern anzugeben,

  • Vorlage eines Zertifikats für den Gesamtkurs oder ggf. einzelner Module mit Informationen zu Dauer und Gegenstand des Projekts sowie zur erfolgreichen Teilnahme der Person.

4.3 Bei der Antragstellung sind zur Beurteilung der Förderwürdigkeit als Qualitätskriterien nachzuweisen:

4.3.1
für Strukturprojekte zur Fachkräftesicherung nach Nummer 2.1.1:

  • Ausrichtung am Bedarf der regionalen Wirtschaft und der zukünftig am regionalen Arbeitsmarkt benötigten Fachkräfte unter Berücksichtigung der Strategie des zuständigen Regionalen Fachkräftebündnisses. Ferner soll das Projekt Fachkräftesicherungsmaßnahmen entwickeln und erproben und auf eine dauerhafte Fortführung über die Förderphase hinaus ausgerichtet sein. Auch sollen die Inhalte des Projekts grundsätzlich zugänglich gemacht werden für alle aus der Region betroffenen Akteure,

  • Integriertes Gesamtkonzept mit Benennung der angestrebten Zielgruppe sowie eine Beschreibung der Projektziele, Inhalte und Methoden und des zeitlichen und inhaltlichen Ablaufs,

  • Berücksichtigung der EU-Querschnittsziele "Gleichstellung von Frauen und Männern", "Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung" und "Ökologische Nachhaltigkeit" sowie des Themas "Gute Arbeit".

Die Gewichtung der Qualitätskriterien (Scoring-Modell) ist aus der Anlage 1 ersichtlich.

4.3.2
für Projekte zur Qualifizierung, Stabilisierung und Betreuung von Arbeitslosen und Arbeitsuchenden nach Nummer 2.1.2:

  • Ausrichtung am Bedarf der regionalen Wirtschaft und der zukünftig am regionalen Arbeitsmarkt benötigten Fachkräfte/Arbeitskräfte unter Berücksichtigung der Strategie des zuständigen Regionalen Fachkräftebündnisses. Ferner ist der Beitrag zur Unterstützung des digitalen Wandels oder Strukturwandels darzustellen.

  • Integriertes Gesamtkonzept mit einer Beschreibung der angestrebten Zielgruppen sowie der Ziele, Inhalte und Methoden, des zeitlichen und inhaltlichen Ablaufs sowie der Teilnehmerzahl, der angestrebten Vermittlungsquote bzw. des Beitrags zum Arbeitsmarkt und des erforderlichen Abschlusszertifikats. Der Anteil des sozialversicherungspflichtigen eigenen Bildungspersonals am Projekt ist darzustellen.

  • Berücksichtigung der EU-Querschnittsziele "Gleichstellung von Frauen und Männern", "Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung" und "Ökologische Nachhaltigkeit" sowie des Themas "Gute Arbeit".

Die Gewichtung der Qualitätskriterien (Scoring-Modell) ist aus der Anlage 1 ersichtlich.

4.3.3
für berufliche Weiterbildungsprojekte nach Nummer 2.1.3:

Die Förderwürdigkeit ergibt sich aus der Einhaltung der Qualitätsstandards des Weiterbildungsprojekts, die in den allgemeinen Zuwendungsvoraussetzungen nach Nummer 4.2.3 festgelegt sind.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8.4 des Erlasses vom 16. Februar 2022 (Nds. MBl. S. 239)