Verwaltungsgericht Oldenburg
Urt. v. 22.03.2006, Az.: 11 A 3585/05

Immissionsschutz- und baurechtliche Genehmigungen des Betriebs einer Legehennenfarm; Bindungswirkung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen vor dem Hintergrund der Frage nach durch sie begründeten Bestandsschutz; Vereinbarkeit der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung mit höherrangigem Recht; Zulässigkeit der Käfighaltung von Legehennen unter tierschutzrechtlichen Gesichtspunkten

Bibliographie

Gericht
VG Oldenburg
Datum
22.03.2006
Aktenzeichen
11 A 3585/05
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2006, 21083
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:VGOLDBG:2006:0322.11A3585.05.0A

Verfahrensgegenstand

Legehennenhaltung

Hinweis

Hinweis: Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter:
VG Oldenburg - 22.03.2006 - AZ: 11 A 3583/05

In den Verwaltungsrechtssachen
hat das Verwaltungsgericht Oldenburg - 11. Kammer -
auf die mündliche Verhandlung vom 22. März 2006
durch
den Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht Blaseio,
die Richter am Verwaltungsgericht Boumann und Keiser sowie
die ehrenamtlichen Richter Dr. Ennenga und Glaum
für Recht erkannt:

Tenor:

Die Klagen werden abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Verfahren; insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird zugelassen.

Die Sprungrevision wird zugelassen.

Blaseio
Keiser
Boumann