Verwaltungsgericht Oldenburg
Urt. v. 22.03.2006, Az.: 11 A 3585/05
Immissionsschutz- und baurechtliche Genehmigungen des Betriebs einer Legehennenfarm; Bindungswirkung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen vor dem Hintergrund der Frage nach durch sie begründeten Bestandsschutz; Vereinbarkeit der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung mit höherrangigem Recht; Zulässigkeit der Käfighaltung von Legehennen unter tierschutzrechtlichen Gesichtspunkten
Bibliographie
- Gericht
- VG Oldenburg
- Datum
- 22.03.2006
- Aktenzeichen
- 11 A 3585/05
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 2006, 21083
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:VGOLDBG:2006:0322.11A3585.05.0A
Rechtsgrundlagen
- § 16 a TierSchG
- §§ 13 ff. TierSchNutztV
Verfahrensgegenstand
Legehennenhaltung
Hinweis
Hinweis: Verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter:
VG Oldenburg - 22.03.2006 - AZ: 11 A 3583/05
In den Verwaltungsrechtssachen
hat das Verwaltungsgericht Oldenburg - 11. Kammer -
auf die mündliche Verhandlung vom 22. März 2006
durch
den Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht Blaseio,
die Richter am Verwaltungsgericht Boumann und Keiser sowie
die ehrenamtlichen Richter Dr. Ennenga und Glaum
für Recht erkannt:
Tenor:
Die Klagen werden abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten der Verfahren; insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung wird zugelassen.
Die Sprungrevision wird zugelassen.
Keiser
Boumann