Abschnitt 6 HäfNSVVRL - Bescheid
Bibliographie
- Titel
- Richtlinien für die Vergabe von Mitteln aus dem Niedersächsischen Härtefonds für Hilfen an Verfolgte des NS-Regimes in besonderen Notlagen
- Redaktionelle Abkürzung
- HäfNSVVRL,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 25100000000001
Die Entscheidung ist der Antragstellerin oder dem Antragsteller durch Bescheid mitzuteilen; sofern dem Antrag nicht oder nicht in vollem Umfang entsprochen wird, ist sie zu begründen. Der Bescheid ist ferner mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.
Wird gegen einen ablehnenden Bescheid Widerspruch erhoben, so ist der Beirat vor der Entscheidung über den Widerspruch erneut anzuhören.