Abschnitt 3 HäfNSVVRL - Zu berücksichtigender Schaden
Bibliographie
- Titel
- Richtlinien für die Vergabe von Mitteln aus dem Niedersächsischen Härtefonds für Hilfen an Verfolgte des NS-Regimes in besonderen Notlagen
- Redaktionelle Abkürzung
- HäfNSVVRL,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 25100000000001
Die Hilfe wird Personen gewährt, deren Verfolgung mit Freiheitsentzug oder -beschränkung oder gesundheitlichen Schäden verbunden war. In Ausnahmefällen kann die Hilfe auch bei anderen gravierenden Schäden gewährt werden.