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  • ab 25.10.1990 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 HäfNSVVRL - Zu berücksichtigender Schaden

Bibliographie

Titel
Richtlinien für die Vergabe von Mitteln aus dem Niedersächsischen Härtefonds für Hilfen an Verfolgte des NS-Regimes in besonderen Notlagen
Redaktionelle Abkürzung
HäfNSVVRL,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
25100000000001

Die Hilfe wird Personen gewährt, deren Verfolgung mit Freiheitsentzug oder -beschränkung oder gesundheitlichen Schäden verbunden war. In Ausnahmefällen kann die Hilfe auch bei anderen gravierenden Schäden gewährt werden.