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§ 6 JWDOAV - Besondere Dienstaufgaben

Bibliographie

Titel
Dienstordnung für den Justizwachtmeisterdienst
Redaktionelle Abkürzung
JWDOAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
31350

Dem Justizwachtmeisterdienst können folgende besondere Dienstaufgaben zugewiesen werden, sofern diese nicht von anderen Beschäftigten wahrgenommen werden können:

  1. a)

    Verwaltung der Gerichtskostenannahmestelle,

  2. b)

    die Verwahrung und Abwicklung der Überführungsstücke einschließlich der Listenführung,

  3. c)

    Vervielfältigungen von Dokumenten,

  4. d)

    Verwaltung von Handvorschüssen nach den Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung,

  5. e)

    die Aussonderung und Archivierung von Akten und Schriftgut sowie

  6. f)

    die Qualitätssicherung digitalisierter Posteingänge.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch § 11 der AV i.d.F. vom 14. Oktober 2024 (Nds. Rpfl. S. 421)