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Abschnitt 41 BüRL-RdErl - Bürgschaftsentgelte

Bibliographie

Titel
Allgemeine Bürgschaftsrichtlinie des Landes Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
BüRL-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
77000

Für Bürgschaften werden vom Land Entgelte erhoben, die an die PwC zu zahlen sind. Abweichend von den nachstehenden Bestimmungen richtet sich die Höhe des Verwaltungsentgelts für Bürgschaften des Landes für Schiffsfinanzierungen nach dem "Entgeltmerkblatt für die Übernahme von Bürgschaften des Landes Niedersachsen für Schiffsfinanzierungen" (RdErl. des MF vom 27.4.2004 [Nds. MBl. S. 300]).