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  • ab 02.01.2001 (aktuelle Fassung)

Abkommen über die Zusammenarbeit auf verschiedenen Gebieten des Gesundheitswesens in Norddeutschland

Bibliographie

Titel
Abkommen über die Zusammenarbeit auf verschiedenen Gebieten des Gesundheitswesens in Norddeutschland
Redaktionelle Abkürzung
GesundWesenA,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21061020000000

Vom 23. Januar 1995 (Nds. GVBl. S. 315 - VORIS 21061 02 00 00 000 -)

Red. Anm.: Verkündet durch Gesetz vom 2. Oktober 1995 (Nds. GVBl. S. 315)

Zuletzt geändert durch Abkommen vom 9. und 17. Juli/14. August/7. September 2001 (Nds. GVBl. 2002 S. 66)

Red. Anm.: Verkündet durch Gesetz vom 14. Februar 2002 (Nds. GVBl. S. 66)

Die Freie Hansestadt Bremen,
vertreten durch den Senat,

die Freie und Hansestadt Hamburg,
vertreten durch den Senat,

das Land Niedersachsen,
vertreten durch den Niedersächsischen Ministerpräsidenten,

und

das Land Schleswig-Holstein,
vertreten durch die Ministerpräsidentin des Landes Schleswig-Holstein,

schließen, vorbehaltlich der erforderlichen Zustimmung ihrer verfassungsmäßig berufenen Organe, nachstehendes Abkommen über die Zusammenarbeit auf verschiedenen Gebieten des Gesundheitswesens in Norddeutschland.