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  • ab 21.10.2000 (aktuelle Fassung)

Art. 1 GesWesÄG

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zusammenarbeit auf verschiedenen Gebieten des Gesundheitswesens in Norddeutschland
Redaktionelle Abkürzung
GesWesÄG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21061020000000

(1) Dem am 16. Dezember 1999 unterzeichneten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zusammenarbeit auf verschiedenen Gebieten des Gesundheitswesens in Norddeutschland wird zugestimmt.

(2) Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

(3) Der Tag, an dem das Abkommen in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen. (1)

In Kraft getreten am 28. November 2000 (Bek. vom 6. Dezember 2000, Nds. GVBl. S. 322).