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  • ab 22.02.2002 (aktuelle Fassung)

Art. 1 GesWes2.ÄG

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Zweiten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zusammenarbeit auf verschiedenen Gebieten des Gesundheitswesens in Norddeutschland
Redaktionelle Abkürzung
GesWes2.ÄG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21061

(1) Dem am 9. Juli/7. September 2001 unterzeichneten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zusammenarbeit auf verschiedenen Gebieten des Gesundheitswesens in Norddeutschland wird zugestimmt.

(2) Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

(3) Der Tag, an dem das Abkommen in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen. (1)

(1) Red. Anm.:

In Kraft getreten am 1. Dezember 2000 laut einzigem Artikel des Änderungsabkommens vom 9. und 17. Juli/14. August/7. September 2001 (Nds. GVBl. 2002 S. 66).