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  • ab 08.12.1995 (aktuelle Fassung)

Art. 2 GesundWesenA

Bibliographie

Titel
Abkommen über die Zusammenarbeit auf verschiedenen Gebieten des Gesundheitswesens in Norddeutschland
Redaktionelle Abkürzung
GesundWesenA,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21061020000000

Die vorgenannten Aufgaben werden jeweils in einem Vertragsland für die anderen Vertragspartner wahrgenommen, und zwar für die Arzneimitteluntersuchung in der Freien Hansestadt Bremen, für die Schiffahrtsmedizin in der Freien und Hansestadt Hamburg, für die Giftinformation im Land Niedersachsen und für das Norddeutsche Zentrum zur Weiterentwicklung der Pflege im Land Schleswig-Holstein.