Art. 1 GesundWesenG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zum Abkommen über die Zusammenarbeit auf verschiedenen Gebieten des Gesundheitswesens in Norddeutschland
- Redaktionelle Abkürzung
- GesundWesenG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21061020000000
(1) Dem am 23. Januar 1995 unterzeichneten Abkommen über die Zusammenarbeit auf verschiedenen Gebieten des Gesundheitswesens in Norddeutschland wird zugestimmt.
(2) Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
(3) Der Tag, an dem das Abkommen in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen. (1)
In Kraft getreten am 8. Dezember 1995 (Bek. vom 11. Januar 1996, Nds. GVBl. S. 4).