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  • ab 10.10.1995 (aktuelle Fassung)

Art. 1 GesundWesenG

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Abkommen über die Zusammenarbeit auf verschiedenen Gebieten des Gesundheitswesens in Norddeutschland
Redaktionelle Abkürzung
GesundWesenG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21061020000000

(2) Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

(3) Der Tag, an dem das Abkommen in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen. (1)

In Kraft getreten am 8. Dezember 1995 (Bek. vom 11. Januar 1996, Nds. GVBl. S. 4).