§ 5 NIHHBABZustA - Schlußbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Abkommen zwischen dem Lande Niedersachsen und der Freien und Hansestadt Hamburg über Aufgaben und Zuständigkeiten auf Bundesautobahnstrecken
- Redaktionelle Abkürzung
- NIHHBABZustA,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 92100060000000
(1) Das Abkommen wird in zwei gleichlautenden Urschriften abgeschlossen. Jeder der Vertragschließenden erhält eine Urschrift.
(2) Das Abkommen ist zu bestätigen; die Bestätigungsurkunden werden ausgetauscht.
(3) Das Abkommen tritt einen Monat nach Austausch der Bestätigungsurkunden in Kraft.(1)
H a n n o v e r, den 20. April 1978
Für das Land Niedersachsen
Für den Niedersächsischen Ministerpräsidenten
Küpker
Der Niedersächsische Minister für Wirtschaft und Verkehr
H a m b u r g, den 2. Mai 1978
Für die Freie und Hansestadt Hamburg
Für den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg
Rolf Bialas
Der Präses der Baubehörde