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  • ab 19.05.1979 (aktuelle Fassung)

§ 5 NIHHBABZustA - Schlußbestimmungen

Bibliographie

Titel
Abkommen zwischen dem Lande Niedersachsen und der Freien und Hansestadt Hamburg über Aufgaben und Zuständigkeiten auf Bundesautobahnstrecken
Redaktionelle Abkürzung
NIHHBABZustA,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
92100060000000

(1) Das Abkommen wird in zwei gleichlautenden Urschriften abgeschlossen. Jeder der Vertragschließenden erhält eine Urschrift.

(2) Das Abkommen ist zu bestätigen; die Bestätigungsurkunden werden ausgetauscht.

(3) Das Abkommen tritt einen Monat nach Austausch der Bestätigungsurkunden in Kraft.(1)

H a n n o v e r, den 20. April 1978

Für das Land Niedersachsen
Für den Niedersächsischen Ministerpräsidenten

Küpker
Der Niedersächsische Minister für Wirtschaft und Verkehr

H a m b u r g, den 2. Mai 1978

Für die Freie und Hansestadt Hamburg
Für den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg

Rolf Bialas
Der Präses der Baubehörde

(1) Red. Anm.:

In Kraft getreten am 19. Mai 1979 (Bek. vom 7. Mai 1979, Nds. GVBl. S. 119).