Artikel II NIHHBABZustG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zum Abkommen zwischen dem Lande Niedersachsen und der Freien und Hansestadt Hamburg über Aufgaben und Zuständigkeiten auf Bundesautobahnstrecken
- Redaktionelle Abkürzung
- NIHHBABZustG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 92100060000000
(1) Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem § 5 Abs. 3 in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen.(1)
In Kraft getreten am 19. Mai 1979 (Bek. vom 7. Mai 1979, Nds. GVBl. S. 119).