Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 30.03.1979 (aktuelle Fassung)

Artikel II NIHHBABZustG

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Abkommen zwischen dem Lande Niedersachsen und der Freien und Hansestadt Hamburg über Aufgaben und Zuständigkeiten auf Bundesautobahnstrecken
Redaktionelle Abkürzung
NIHHBABZustG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
92100060000000

(1) Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem § 5 Abs. 3 in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen.(1)

(1) Red. Anm.:

In Kraft getreten am 19. Mai 1979 (Bek. vom 7. Mai 1979, Nds. GVBl. S. 119).