Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 29.12.1993, Az.: 12 L 2033/93

Fahrtauglich; Fahruntauglich; Eignung; Führen von Kraftfahrzeugen; Gutachten; Drogen; Drogenabhängigkeit; Drogenkonsum

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
29.12.1993
Aktenzeichen
12 L 2033/93
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1993, 13755
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1993:1229.12L2033.93.0A

Fundstellen

  • ZfS 1994, 230
  • zfs 1994, 230-231 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Von der Fahruntauglichkeit des Kraftfahrzeugführers ist bei Vorliegen eines regelmäßigen Drogenkonsums auszugehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Gutachten einer MPU Befunde den Schluß zuläßt, daß ernstliche Zweifel an der Fahrtauglichkeit bestehen.