Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 16.12.1993, Az.: 12 M 5608/93

Ermittlungen; Straßenverkehrsbehörde; Rauschmittelabhängigkeit; Kraftfahrer; Rauschbedingte Ausfallerscheinungen; Ursächlichkeit; Sofortvollziehungsanordnung; Fahrerlaubnisentziehung

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
16.12.1993
Aktenzeichen
12 M 5608/93
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1993, 13661
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1993:1216.12M5608.93.0A

Fundstellen

  • NZV 1994, 295
  • zfs 1994, 110-111 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Wenn nach den Ermittlungen der Straßenverkehrsbehörde die Rauschmittelabhängigkeit (Opiate) eines Kraftfahrers nicht erwiesen ist und ferner Unklarheiten bestehen, ob er nach der Einnahme von Rauschmitteln tatsächlich rauschbedingte Ausfallerscheinungen gezeigt hat, so darf die Fahrerlaubnis nicht mit Sofortvollziehungsanordnung entzogen werden, bevor nicht ein Gutachten einer MPU die Abhängigkeit von Rauschmitteln oder die Gewohnheit häufigen Konsums eindeutig geklärt hat.