Anlage 2 KOVerm - Gebührenverzeichnis für Amtshandlungen der Aufsichtsbehörde
Bibliographie
- Titel
- Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm)
- Amtliche Abkürzung
- KOVerm
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20220
Nr. | Gegenstand | Gebühr in Euro |
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1 | 2 | 3 |
1 | Niedersächsisches Gesetz über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure | |
1.1 | Amt der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs | |
1.1.1 | Bestellung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 | 500,00 |
1.1.2 | Entscheidung über einen Antrag auf Verlegung des Amtssitzes nach § 5 Abs. 2 Satz 2 | 185,00 |
1.1.3 | Genehmigung des Einsatzes einer Hilfskraft nach § 7 Abs. 1 Satz 4 | 90,00 |
1.1.4 | Genehmigung des Zusammenschlusses zu einer Bürogemeinschaft nach § 7 Abs. 1 Satz 4, je Öffentlich bestellter Vermessungsingenieurin oder Öffentlich bestelltem Vermessungsingenieur | 125,00 |
1.1.5 | Bestellung einer Vertretung nach § 9 Abs. 1 | 90,00 |
1.1.6 | Zulassung einer gegenseitigen Vertretung als ständige Vertretung nach § 9 Abs. 3, je Öffentlich bestellter Vermessungsingenieurin oder Öffentlich bestelltem Vermessungsingenieur | 45,00 |
1.1.7 | Gestattung des Weiterführens der Amtsbezeichnung nach § 10 Abs. 3 Satz 2 | 90,00 |
1.1.8 | Amtsenthebung nach § 11 | 500,00 |
1.1.9 | Vorläufige Amtsenthebung nach § 12 Abs. 1 | 500,00 |
1.1.10 | Bestellung einer Person zur Abwicklung des Amtes nach § 13 Abs. 1 | 375,00 |
1.2 | Dienst- und Fachaufsicht über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure nach § 14 Abs. 1 | |
1.2.1 | Turnusmäßige Prüfung, je Öffentlich bestellter Vermessungsingenieurin oder Öffentlich bestelltem Vermessungsingenieur | 600,00 |
Anmerkungen zu Nr. 1.2.1: | ||
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1.2.2 | Anlassbezogene Prüfung | nach Zeitaufwand |
2 | Fachaufsicht über die anderen behördlichen Vermessungsstellen nach § 6 Abs. 3 Satz 2 des Niedersächsischen Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen | |
2.1 | Turnusmäßige Prüfung | 480,00 |
Anmerkung zu Nr. 2.1: | ||
Mit der Gebühr sind die im Zusammenhang mit der Prüfung anfallenden Reisekosten abgegolten. | ||
2.2 | Anlassbezogene Prüfung | nach Zeitaufwand |