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  • ab 01.01.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 RL MG-RdErl - Zuwendungsempfänger

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Einrichtungen zur Stärkung des Miteinanders der Generationen und des nachbarschaftlichen Zusammenlebens (RL Mehrgenerationen)
Redaktionelle Abkürzung
RL MG-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21147

Zuwendungsempfänger sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und juristische Personen des privaten Rechts mit Sitz in Deutschland, die Träger einer Einrichtung nach Nummer 2 in Niedersachsen sind oder niedersächsische Zusammenschlüsse der Einrichtungen nach den Nummern 2.1 und 2.2 sind.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 7.1 des Runderlasses vom 27. November 2019 (Nds. MBl. S. 1770)