Abschnitt 2 RL MG-RdErl - Gegenstand der Förderung
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Einrichtungen zur Stärkung des Miteinanders der Generationen und des nachbarschaftlichen Zusammenlebens (RL Mehrgenerationen)
- Redaktionelle Abkürzung
- RL MG-RdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21147
Gefördert werden
2.1
Mehrgenerationenhäuser,
2.2
von Müttern und Vätern selbstorganisierte Treffpunkte (z. B. bisher Mütterzentren), die dazu beitragen, Eltern mit Kindern die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und damit den Zusammenhalt der Familie stärken und den Aufbau nachbarschaftlicher Strukturen unterstützen, und
2.3
überregionale Maßnahmen zur Unterstützung und Vernetzung der geförderten Einrichtungen.
Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 7.1 des Runderlasses vom 27. November 2019 (Nds. MBl. S. 1770)