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  • ab 22.11.2023 (aktuelle Fassung)

Anlage RL TGZ-FördErl - Qualitätskriterien (Scoringmodell) zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung für den Bau und die Modernisierung von Technologie- und Gründerzentren

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung für den Bau und die Modernisierung von Technologie- und Gründerzentren
Redaktionelle Abkürzung
RL TGZ-FördErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
77000
QualitätskriteriumMindestpunkteMaximalpunkte
1.Richtlinienspezifische fachliche Kriterien3355
1.1Das Potential des Standortes bzw. der Region für technologieorientierte Unternehmensgründungen ist begründet (10); durch insbesondere technologische Studiengänge wie naturwissenschaftliche-, ingenieurwissenschaftliche- oder IT- Studiengänge ist das Potential darüber hinaus gesteigert, die entsprechenden Hochschulen sollten in einem Radius von etwa 30 km liegen (10).1020
1.2Gründungsintensität in dem Einzugsbereich ist z. B. durch Ausgründungen aus einer Universität/einer Hochschule oder aus einem Unternehmen heraus durch einen entsprechenden Nachweis belegt (10); die Gewerbeanmeldungen des letzten Erhebungsjahres liegen mindestens 10 Prozentpunkte über dem landesweiten Durchschnitt auf relevanter Kreisebene (10).1020
1.3Das Träger-/Betreibermodell und die zentralen Unterstützungsleistungen für das Klientel setzen qualifizierte Rahmenbedingungen für Unternehmensgründungen, das können z. B. sein: Gründungsberatung, Coaching, Aufbau eines Gründer-Netzwerks, regelmäßige Austauschformate für Gründer, Fortbildungsangebote (10);
an dem Träger/Betreiber sind weitere für Gründer relevante Institutionen beteiligt, die z. B. in den Bereichen Finanzierungsberatung, Rechtsberatung, Steuern, Patentrecht u. a. beratend tätig sind (5).
1015
2.Regionalfachliche BewertungskomponenteKeine eigene, aber 48 zusammen mit den richtlinienspezifischen fachlichen Kriterien25
A)Regionale Entwicklung
Das Vorhaben leistet einen Beitrag zur regionalen Entwicklung gemäß der Regionalen Handlungsstrategie (RHS).
Gesamtbewertung und Zusammensetzung der regionalfachlichen Bewertungskomponente
  • Das Projekt leistet keinen nennenswerten Beitrag zur Umsetzung der regionalen Handlungsstrategie: 0 Punkte.

  • Durch das Projekt wird über den Förderzeitraum hinaus ein relevanter Beitrag zur regionalen Entwicklung in mindestens einem operativen Ziel der regionalen Handlungsstrategie erzielt: 5 Punkte.

  • Durch das Projekt wird über den Förderzeitraum hinaus ein sehr hoher Beitrag zu mindestens einem operativen Ziel oder ein hoher Beitrag zu mehreren operativen Zielen der regionalen Handlungsstrategie erzielt, der zu wirksamen Impulsen für die regionale Entwicklung führt: 10 Punkte.

10
B)Kooperation
Das Vorhaben zeichnet sich durch einen kooperativen Ansatz aus (Zusammenarbeit mehrerer Gebietskörperschaften, relevanter Akteurinnen und Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft usw.).
Gesamtbewertung
  • Das Projekt hat keinen kooperativen Ansatz: 0 Punkte.

  • Bei dem Projekt findet eine Zusammenarbeit mehrerer Gebietskörperschaften/relevanter Akteure in Form von aktiver Einbindung und Abstimmung statt: 3 Punkte.

  • Es handelt sich um ein Kooperationsprojekt mehrerer Projektpartner; d. h. mehrere Gebietskörperschaften/relevante Akteure (Projektträgerschaft einschließlich gemeinsamer Finanzierung des Projekts): 5 Punkte.

5
C)Grenzübergreifende Zusammenarbeit
Das Vorhaben leistet einen Beitrag zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit in Europa.
Gesamtbewertung
  • Das Projekt leistet keinen Beitrag zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit in Europa: 0 Punkte.

  • Das Projekt leistet einen Beitrag zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit in Europa (z. B. durch die Einbeziehung internationaler Expertise oder Erfahrungen): 3 Punkte.

  • Es handelt sich um ein grenzübergreifendes Kooperationsprojekt; d. h. mehrere Gebietskörperschaften/relevante Akteure führen das Projekt gemeinsam durch; mindestens einer der beteiligten Projektpartner stammt dabei aus einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem Drittstaat: 5 Punkte.

5
D)Zusatzkriterium Modellhaftigkeit
Das Projekt verfolgt einen besonders geeigneten Ansatz zur regionalen Entwicklung (z. B. ein besonders integrativer oder modellhafter und übertragbarer Ansatz).
Gesamtbewertung
  • Das Projekt verfügt nicht über einen für die Region modellhaften und übertragbaren Ansatz: 0 Punkte.

  • Das Projekt verfügt über einen für die Region in Teilen modellhaften und übertragbaren Ansatz: 3 Punkte.

  • Das Projekt verfügt über einen für die Region besonders modellhaften Ansatz und erscheint im hohen Maße übertragbar: 5 Punkte.

5
Gemeinsame Mindestpunktzahl für die richtlinienspezifischen fachlichen und regionalfachlichen Kriterien4880
3.Querschnittsziele1220
Gleichstellung:
Durch den Vorhabenträger oder das Vorhaben wird ein Beitrag zur Gleichstellung der Geschlechter erbracht.
Dieser Beitrag kann z. B. darin bestehen, dass Maßnahmen getroffen werden, die das Thema Gleichstellung in der Organisation verankern (z. B. durch Ausrichtung eines gleichstellungsorientierten Leitbildes), die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erhöhen (z. B. durch flexible Arbeitszeitmodelle, mobiles Arbeiten), die Unterstützung der Kinderbetreuung oder die Genderkompetenz z. B. durch die Teilnahme an Fortbildungen erhöhen.
3
Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung:
Durch den Vorhabenträger und/oder das Vorhaben werden Beiträge zur Nichtdiskriminierung in Bezug auf Geschlecht, ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, eine Behinderung, das Alter oder die sexuelle Ausrichtung erbracht. Diese Beiträge können z. B. darin bestehen, dass durch den Vorhabenträger und/oder das Vorhaben z. B. Maßnahmen getroffen werden, die zu einer diskriminierungsfreien Ausrichtung des Technologie- und Gründerzentrums (TGZs) oder des Projekts beitragen z. B. durch Implementierung und Umsetzung in einem diversitätsfördernden Leitbild, welches auch für alle dort ansässigen Firmen gelten soll. Es ist ein barrierefreier Zugang zum TGZ zu gewährleisten.
3
Nachhaltige Entwicklung:
Durch den Vorhabenträger oder das Vorhaben werden Beiträge zur Anpassung an den Klimawandel, Klimaschutz, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft oder der Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung erbracht.
Heranzuziehende Beiträge zur Anpassung an den Klimawandel z. B. durch
  1. a)

    (Allgemeine) Beiträge zur Anpassung an den Klimawandel:

    • eine Flächenbegrünung,

    • möglichst geringe/r Flächenverbrauch/-versiegelung,

  2. b)

    Einsparung von CO2-Emissionen:

    • Einsatz oder Bezug von erneuerbarer Energie für den vorgesehenen Energiebedarf,

  3. c)

    Schutz des guten Zustandes von Gewässern:

    • Reduktion der Eintragung von schädlichen Substanzen in den Wasserkreislauf,

  4. d)

    Reduzierung des Einsatzes von Primärrohstoffen:

    • Vermeidung von Abfällen,

  5. e)

    Schutz vor Umweltverschmutzung:

    • Vermeidung bzw. Verringerung von Emissionen in die Umwelt,

  6. f)

    Schutz, Erhaltung oder Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme:

    • Erhaltung und Schaffung von Naturräumen/Biotopen. Bewertungsstufen

511
0 - 4 Punkte:Das Projekt leistet keinen oder einen sehr kleinen Beitrag zur Nachhaltigen Entwicklung.
5 - 8 Punkte:Das Projekt leistet einen Beitrag zur Nachhaltigen Entwicklung
9 - 11 Punkte:Das Projekt leistet einen großen Beitrag zur Nachhaltigen Entwicklung
Gute Arbeit:
Durch den Vorhabenträger und/oder das Vorhaben wird ein Beitrag zu "Gute Arbeit" erbracht.
Durch den Vorhabenträger und/oder das Vorhaben werden z. B. Maßnahmen getroffen, die dem im TGZ arbeitenden Personal und den Mietern in Bezug auf Weiterbildung, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Umsetzung eines Konzepts zur Work-Life-Balance, Teilhabe am betrieblichen Gesundheitsmanagement, Teilhabe an betrieblicher Mitbestimmung oder gendergerechter Gleichstellung eröffnet werden.
Es gibt z. B.
  • besonders positive Eigenschaften des Arbeitsumfelds (Kantine in der Nähe, Sportmöglichkeiten in der Nähe)

  • eine für die Gesundheit der Mitarbeiter förderliche Ausstattung eines TGZ über den gesetzlichen Mindeststandard hinaus (z. B. durch Hitzeschutz, Anpassung an den Klimawandel).

3
60100

Es handelt sich um ein regional bedeutsames Programm mit darauf entfallender Bewertung.

Bei der Liste der Maßnahmen handelt es sich um beispielhafte Aufzählungen. Zur Erreichung der Punkte müssen nicht alle erfüllt werden, bzw. können aber auch durch andere, dem Ziel dienliche Maßnahmen, erfüllt werden.

Das Projekt muss bei den richtlinienspezifischen fachlichen Qualitätskriterien der Nummern 1.1 bis 1.3, die den Beitrag zur Erreichung des Spezifischen Ziels bewerten, in jedem Unterkriterium mindestens 10 Punkte erzielen sowie mindestens 33 der 55 maximal möglichen Punkte in diesem Bewertungsblock erreichen. Insgesamt muss das Projekt bei der Regionalfachlichen Bewertungskomponente zusammen mit den richtlinienspezifischen fachlichen Kriterien mindestens 48 der 80 Punkte erreichen, damit das Vorhaben förderwürdig ist.

Bei den Querschnittszielen sind wenigstens 12 der maximal 20 möglichen Punkte zu erreichen, beim Kriterium Nachhaltige Entwicklung müssen die angegebenen 5 Mindestpunkte erreicht werden, damit das Vorhaben förderwürdig ist.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8.1 des Erl. vom 22. November 2023 (Nds. MBl. S. 941)