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  • ab 01.04.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 UVerpflEntlRdErl

Bibliographie

Titel
Entlastung von Unterrichtsverpflichtungen zur Sicherstellung der Korrekturen der schriftlichen Abiturprüfungsarbeiten
Redaktionelle Abkürzung
UVerpflEntlRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

Unterricht, der aufgrund der Inanspruchnahme von Korrekturtagen nicht planmäßig erteilt werden kann, ist grundsätzlich zu vertreten.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 6 des Runderlasses vom 30. März 2020 (SVBl. S. 182)