Abschnitt 5 UVerpflEntlRdErl
Bibliographie
- Titel
- Entlastung von Unterrichtsverpflichtungen zur Sicherstellung der Korrekturen der schriftlichen Abiturprüfungsarbeiten
- Redaktionelle Abkürzung
- UVerpflEntlRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20411
Unterricht, der aufgrund der Inanspruchnahme von Korrekturtagen nicht planmäßig erteilt werden kann, ist grundsätzlich zu vertreten.
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 6 des Runderlasses vom 30. März 2020 (SVBl. S. 182)