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  • ab 01.04.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 UVerpflEntlRdErl

Bibliographie

Titel
Entlastung von Unterrichtsverpflichtungen zur Sicherstellung der Korrekturen der schriftlichen Abiturprüfungsarbeiten
Redaktionelle Abkürzung
UVerpflEntlRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

Ein Anspruch auf bestimmte Zeiträume für die Korrekturtage besteht nicht. Über die konkrete Handhabung entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung dienstlicher Erfordernisse.

Die geltenden Regelungen für teilzeitbeschäftigte und begrenzt dienstfähige Lehrkräfte bleiben unberührt.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 6 des Runderlasses vom 30. März 2020 (SVBl. S. 182)