Abschnitt 4 UVerpflEntlRdErl
Bibliographie
- Titel
- Entlastung von Unterrichtsverpflichtungen zur Sicherstellung der Korrekturen der schriftlichen Abiturprüfungsarbeiten
- Redaktionelle Abkürzung
- UVerpflEntlRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20411
Ein Anspruch auf bestimmte Zeiträume für die Korrekturtage besteht nicht. Über die konkrete Handhabung entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung dienstlicher Erfordernisse.
Die geltenden Regelungen für teilzeitbeschäftigte und begrenzt dienstfähige Lehrkräfte bleiben unberührt.
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 6 des Runderlasses vom 30. März 2020 (SVBl. S. 182)