Abschnitt 2 BtVFRL-Erl - Gegenstand der Förderung
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Betreuungsvereinen
- Redaktionelle Abkürzung
- BtVFRL-Erl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21069
Gegenstand der Förderung sind Personal- und Sachausgaben des Betreuungsvereins zur
planmäßigen Gewinnung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer und zu deren erfolgreicher Motivierung, weitere ehrenamtliche Betreuungen zu übernehmen,
Einführung der ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer in ihre Aufgaben,
Fortbildung und Beratung der ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer,
planmäßigen Information über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen,
Beratung bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen,
Ermöglichung eines Erfahrungsaustausches zwischen den ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern,
Beratung und Unterstützung von Bevollmächtigten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben,
Schließung von Vereinbarungen i. S. von § 15 Abs. 1 Nr. 4 BtOG mit ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern, die keine familiäre Beziehung oder persönliche Bindung zu der oder dem in Niedersachsen wohnhaften Betroffenen haben (formalisierte Begleitung).
Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 7 des Erl. vom 13. März 2020 (Nds. MBl. S. 408)