Abschnitt 3 BtVFRL-Erl - Zuwendungsempfänger
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Betreuungsvereinen
- Redaktionelle Abkürzung
- BtVFRL-Erl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21069
3.1 Zuwendungsempfänger sind die in Niedersachsen anerkannten und tätigen Betreuungsvereine.
3.2 Mehrere Betreuungsvereine können sich zur Erledigung der Querschnittsaufgaben zu einer Gemeinschaft zusammenschließen.
Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 7 des Erl. vom 13. März 2020 (Nds. MBl. S. 408)