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Abschnitt 2 BtVFRL-Erl - Gegenstand der Förderung

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Betreuungsvereinen
Redaktionelle Abkürzung
BtVFRL-Erl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21069

Gegenstand der Förderung sind Personal- und Sachausgaben des Betreuungsvereins zur

  • planmäßigen Gewinnung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer und zu deren erfolgreicher Motivierung, weitere ehrenamtliche Betreuungen zu übernehmen,

  • Einführung der ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer in ihre Aufgaben,

  • Fortbildung und Beratung der ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer,

  • planmäßigen Information über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen,

  • Beratung bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen,

  • Ermöglichung eines Erfahrungsaustausches zwischen den ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern,

  • Beratung und Unterstützung von Bevollmächtigten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 7 des Erlasses vom 13. März 2020 (Nds. MBl. S. 408)