Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 16.02.1995, Az.: 1 L 6044/92

Bauliche Anlage; Flugplatz für Modellflugzeuge; Keine Verfestigung; Erlaubnis zum Aufsteigen von Modellflugzeugen

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
16.02.1995
Aktenzeichen
1 L 6044/92
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1995, 14113
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1995:0216.1L6044.92.0A

Verfahrensgang

vorgehend
VG Stade 14.10.1992 - 2 A 84/90

Fundstellen

  • BauR 1995, 667-671 (Volltext mit amtl. LS)
  • NVwZ-RR 1995, 556-558 (Volltext mit amtl. LS)
  • NuR 1995, 371-374 (Volltext mit amtl. LS)
  • UPR 1995, 359

Amtlicher Leitsatz

1. Ein Flugplatz für Modellflugzeuge gilt wegen des mit ihm verbundenen Zu- und Abgangsverkehrs als eine bauliche Anlage iSd Bauordnungsrechts.

2. Ist der Flugplatz für Modellflugzeuge ohne jede bauliche Verfestigung angelegt worden, fällt er nicht unter den Begriff des Vorhabens gemäß § 29 BauGB.

3. Zum behördlichen Prüfungsumfang bei der Erteilung einer Erlaubnis zum Aufsteigen von Modellflugzeugen nach § 16 LuftVO.

4. Ob die Anlegung eines Flugplatzes für Modellflugzeuge zu einem Eingriff iSd § 7 Abs 1 NdsNatSchG (NatSchG ND) führt, beurteilt sich nach der konkreten Schutzwürdigkeit des betroffenen Gebietes und nach dem Umfang der zu erwartenden Beeinträchtigungen.