Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 16.02.1995, Az.: 1 L 6044/92
Bauliche Anlage; Flugplatz für Modellflugzeuge; Keine Verfestigung; Erlaubnis zum Aufsteigen von Modellflugzeugen
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 16.02.1995
- Aktenzeichen
- 1 L 6044/92
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1995, 14113
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1995:0216.1L6044.92.0A
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Stade 14.10.1992 - 2 A 84/90
Rechtsgrundlagen
- § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 11 BauO ND
- § 29 BauGB
- § 16 Abs. 4 LuftVO
- § 16 Abs. 5 LuftVO
- § 7 NatSchG ND
Fundstellen
- BauR 1995, 667-671 (Volltext mit amtl. LS)
- NVwZ-RR 1995, 556-558 (Volltext mit amtl. LS)
- NuR 1995, 371-374 (Volltext mit amtl. LS)
- UPR 1995, 359
Amtlicher Leitsatz
1. Ein Flugplatz für Modellflugzeuge gilt wegen des mit ihm verbundenen Zu- und Abgangsverkehrs als eine bauliche Anlage iSd Bauordnungsrechts.
2. Ist der Flugplatz für Modellflugzeuge ohne jede bauliche Verfestigung angelegt worden, fällt er nicht unter den Begriff des Vorhabens gemäß § 29 BauGB.
3. Zum behördlichen Prüfungsumfang bei der Erteilung einer Erlaubnis zum Aufsteigen von Modellflugzeugen nach § 16 LuftVO.
4. Ob die Anlegung eines Flugplatzes für Modellflugzeuge zu einem Eingriff iSd § 7 Abs 1 NdsNatSchG (NatSchG ND) führt, beurteilt sich nach der konkreten Schutzwürdigkeit des betroffenen Gebietes und nach dem Umfang der zu erwartenden Beeinträchtigungen.