Abschnitt 3 RL KSHd-Erl - Zuwendungsempfängerin und Zuwendungsempfänger
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildung von Kadaversuchhunden im Rahmen der Prävention gegen die Afrikanische Schweinepest (RL Kadaversuchhunde)
- Redaktionelle Abkürzung
- RL KSHd-Erl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 79200
Die Zuwendung wird der Eigentümerin oder dem Eigentümer des auszubildenden Hundes gewährt. Die Eigentümerin oder der Eigentümer kann eine andere Person zur Hundeführerin oder zum Hundeführer bestimmen. Diese ist im Antrag anzugeben.
Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 7 des Erl. vom 1. Oktober 2023 (Nds. MBl. S. 857)