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  • ab 01.10.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 RL KSHd-Erl - Zuwendungsempfängerin und Zuwendungsempfänger

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildung von Kadaversuchhunden im Rahmen der Prävention gegen die Afrikanische Schweinepest (RL Kadaversuchhunde)
Redaktionelle Abkürzung
RL KSHd-Erl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
79200

Die Zuwendung wird der Eigentümerin oder dem Eigentümer des auszubildenden Hundes gewährt. Die Eigentümerin oder der Eigentümer kann eine andere Person zur Hundeführerin oder zum Hundeführer bestimmen. Diese ist im Antrag anzugeben.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 7 des Erl. vom 1. Oktober 2023 (Nds. MBl. S. 857)