Abschnitt 3 SiFRL-RdErl - Zuwendungsempfänger
Bibliographie
- Titel
- Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der technischen Ausrüstung der kommunalen Warninfrastruktur (Sirenenförderrichtlinien)
- Redaktionelle Abkürzung
- SiFRL-RdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21100
Zuwendungsempfänger (Erstempfänger) sind die Kommunen, denen gemäß § 2 Abs. 1 NKatSG die Aufgabe des Katastrophenschutzes obliegt. Sie können die Zuwendung nach Maßgabe der VV-Gk Nr. 12 zu § 44 LHO sowie Nummer 7.5 dieser Richtlinien an die Kommunen (Letztempfänger), die nicht Katastrophenschutzbehörden i. S. des § 2 Abs. 1 NKatSG sind, weiterleiten oder sie unmittelbar für eigene dem Förderzweck entsprechende Projekte einsetzen.
Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 8 des RdErl. i.d.F. vom 7. November 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 534)