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  • ab 20.07.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 SiFRL-RdErl - Zuwendungsempfänger

Bibliographie

Titel
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der technischen Ausrüstung der kommunalen Warninfrastruktur (Sirenenförderrichtlinien)
Redaktionelle Abkürzung
SiFRL-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21100

Zuwendungsempfänger (Erstempfänger) sind die Kommunen, denen gemäß § 2 Abs. 1 NKatSG die Aufgabe des Katastrophenschutzes obliegt. Sie können die Zuwendung nach Maßgabe der VV-Gk Nr. 12 zu § 44 LHO sowie Nummer 7.5 dieser Richtlinien an die Kommunen (Letztempfänger), die nicht Katastrophenschutzbehörden i. S. des § 2 Abs. 1 NKatSG sind, weiterleiten oder sie unmittelbar für eigene dem Förderzweck entsprechende Projekte einsetzen.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 8 des RdErl. i.d.F. vom 7. November 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 534)