Abschnitt 6 PolÖffArbRdErl - Anwendung weiterer Regelungen
Bibliographie
- Titel
- Öffentlichkeitsarbeit der Polizei; Zusammenarbeit von Polizei und Medien
- Redaktionelle Abkürzung
- PolÖffArbRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21021
Für die Öffentlichkeitsfahndung der Polizei sind die Polizeidienstvorschrift (PDV) 384.1 "Polizeiliche Fahndung" (VS-NfD) - Ausgabe 1995 - (Bezugserlass zu a) und die Grundsätze für die bundesweite Ausstrahlung von Fahndungsmeldungen im Fernsehen (Abschnitt II des Bezugserlasses zu b) maßgebend.
Für die Inanspruchnahme von Publikationsorganen und die Nutzung des Internets sowie anderer elektronischer Kommunikationsmittel zur Öffentlichkeitsfahndung nach Personen im Rahmen von Strafverfahren gilt der Bezugserlass zu b.
Bei Erpressungslagen zum Nachteil von Wirtschaftsunternehmen ist der Bezugserlass zu c zu beachten (Nummer 3).
Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 7 des Runderlassses vom 26. November 2018 (Nds. MBl. 2019 S. 328)