Landesarbeitsgericht Niedersachsen
Urt. v. 18.02.1988, Az.: 10 Sa 1223/87
Erwerbsunfähigkeit des Arbeitnhemers; Lange Krankheit; Fehlende Arbeitsfähigkeit ; Geschuldete Arbeitsleistung; Darlegungs- und Beweislast
Bibliographie
- Gericht
- LAG Niedersachsen
- Datum
- 18.02.1988
- Aktenzeichen
- 10 Sa 1223/87
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1988, 10667
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:LAGNI:1988:0218.10SA1223.87.0A
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Osnabrück 12.06.1987 - 1 Ca 1869/86
Rechtsgrundlage
- § 7 Abs. 4 BUrlG
Fundstellen
- EzBAT § 52 BAT Nr 16
- LAGE § 7 BUrlG Nr 20
Amtlicher Leitsatz
1. Wird die Erwerbsunfähigkeit des Arbeitnehmers nach einer lang andauernden Krankheit festgestellt, so indiziert das in der Regel die fehlende Arbeitsfähigkeit für die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung.
2. Dem Arbeitnehmer obliegt im Fall der Ziffer 1 die Darlegungs- und Beweislast für seine Fähigkeit, die geschuldete Arbeitsleistung erbringen zu können.