Abschnitt 4 SpielStFördErl 2025-2027 - Bewilligungsvoraussetzungen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Spielstätten der freien professionellen Theater in Niedersachsen (Spielstättenförderung 2025-2027)
- Redaktionelle Abkürzung
- SpielStFördErl 2025-2027,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22110
4.1 Die Notwendigkeit und der Umfang der Maßnahmen muss nachvollziehbar begründet werden. Der nachhaltige Nutzen für die Zuwendungsempfänger ist deutlich zu machen.
4.2 Es werden ausschließlich abgegrenzte Projektkosten im Vergleich zum laufenden Gesamtbetrieb des Theaters gefördert.
4.3 Jeder Antragsteller darf in der Spielstättenförderung nur einen Antrag stellen. Sollte gleichzeitig ein Antrag in der Konzeptionsförderung des MWK gestellt werden, müssen die Vorhaben eindeutig voneinander abgegrenzt werden.
4.4 Ein bereits gefördertes Projekt kann nicht erneut beantragt werden.
4.5 Die Zuwendung kann mit anderen Landesmitteln sowie Kommunal-, Bundes-, EU- und weiteren Drittmitteln kombiniert werden. Das Verbot von Doppelfinanzierung ist zu beachten.
Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 8 des Erl. vom 1. Oktober 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 434)