Anlage 6b EB-AVO-WaNi - Muster für die Bescheinigung über den schulischen Teil der Fachhochschulreife für Nichtschülerinnen und Nichtschüler
Bibliographie
- Titel
- Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die Qualifikationsphase und die Abiturprüfung an Freien Waldorfschulen sowie über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler (EB-AVO-WaNi)
- Amtliche Abkürzung
- EB-AVO-WaNi
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
(zu Nr. 16.1)
1. - erste Seite -
Name der ausstellenden Schulbehörde ________________________________________________________________________________ BESCHEINIGUNG ÜBER DEN SCHULISCHEN TEIL DER FACHHOCHSCHULREIFE |
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Frau/Herr ___________________________________________________________________________ geb. am ___________________ in _______________________________________________________ wohnhaft in __________________________________________________________________________ hat sich vor der (Name der ausstellenden Schulbehörde) ________________________________________ der Prüfung zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife für Nichtschülerinnen und Nichtschüler im Lande Niedersachsen unterzogen. Frau/Herr ___________________________________________________________________________ hat den schulischen Teil der Fachhochschulreife gemäß Ziffer 8 der "Vereinbarung über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler entsprechend der Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II" erworben. |
Der Bescheinigung liegen zugrunde:
Die Vereinbarung über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler entsprechend der Neugestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13.9.1974 in der jeweils geltenden Fassung).
Nach dieser Vereinbarung wird der bescheinigte schulische Teil der Fachhochschulreife in allen Bundesländern - außer in den Ländern Bayern und Sachsen - anerkannt.
Die Vereinbarung über die Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 1.6.1979 in der jeweils geltenden Fassung).
Die Verordnung über die Qualifikationsphase und die Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler der Freien Waldorfschulen sowie über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler (AVO-WaNi) vom 2.5.2005 (Nds. GVBl. S. 139), geändert durch Verordnung vom 15.11.2012 (Nds. GVBl. S. 457).
2. - zweite Seite -
Name, Vorname, Geburtstag, Geburtsort |
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I. Leistungen in den schriftlichen Abiturprüfungsfächern
Prüfungsfächer auf erhöhtem Anforderungsniveau | Prüfungsergebnis (in einfacher Wertung) | Gesamtergebnis 1) (in einfacher Wertung) | |
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schriftlich | mündlich | ||
1. | |||
2. | |||
3. |
Prüfungsfach auf grundlegendem Anforderungsniveau | Prüfungsergebnis (in einfacher Wertung) | Gesamtergebnis 1) (in einfacher Wertung) | |
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schriftlich | mündlich | ||
4. |
II. Leistungen in den mündlichen Abiturprüfungsfächern
Prüfungsfächer auf grundlegendem Anforderungsniveau | Prüfungsergebnis (in einfacher Wertung) mündlich | Gesamtergebnis (in einfacher Wertung) | |
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5. | |||
6. | |||
7. | |||
8. |
III. Berechnung der Gesamtpunktzahl und der Durchschnittsnote
Gesamtpunktzahl der 7 Prüfungsfächer gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 AVO-WaNi | mindestens 35 Punkte in einfacher Wertung | ||
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Durchschnittsnote | , | 2) |
Dieses Bescheinigung schließt den Nachweis über das ___________________ 3) ein.
____________, den ___________________________ | |
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(Siegel) | |
_______________________________ Die/Der Vorsitzende der Prüfungskommission |
Für die Umrechnung der 6-Noten-Skala in das Punktesystem gilt folgender Schlüssel:
Noten | sehr gut | gut | befriedigend | ausreichend | mangelhaft | ungenügend | ||||||||||
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+ | 1 | - | + | 2 | - | + | 3 | - | + | 4 | - | + | 5 | - | 6 | |
Punkte | 15 | 14 | 13 | 12 | 11 | 10 | 09 | 08 | 07 | 06 | 05 | 04 | 03 | 02 | 01 | 00 |
Die Ergebnisse der schriftlichen und der mündlichen Abiturprüfung werden im Verhältnis 1:1 gewichtet; es wird ggf. mathematisch gerundet.
Wiederholung der Durchschnittsnote in Buchstaben
Zutreffendes einfügen:
Kleines Latinum/Latinum/Großes Latinum/Graecum
Latinum/Graecum gemäß "Vereinbarung über das Latinum und das Graecum" (Beschluss der KMK vom 22.9.2005)