Durchführung des Kindererziehungszuschlagsgesetzes
Bibliographie
- Titel
- Durchführung des Kindererziehungszuschlagsgesetzes
- Redaktionelle Abkürzung
- DfKEZGRE,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20442000046098
RdErl. d. MF v. 18. 8. 1998 - VD 4-2050/281 -
Vom 18. August 1998 (Nds. MBl. S. 1185)
VORIS - 20442 00 00 46 098 -
Bezug:
- RdErl. v. 17.11.1992 (Nds. MBl. 1993 S. 62)
- VORIS 20442 00 00 46 072 -
1.
Zur Durchführung des durch Artikel 8 des Versorgungsreformgesetzes 1998 vom 29.6.1998 (BGBl. I S. 1666) neugefaßten Kindererziehungszuschlagsgesetzes hat das Bundesministerium des Innern mit dem als Anlage abgedruckten RdSchr. vom 14.7.1998 (GMBl. S. 474) Durchführungshinweise bekanntgegeben. Ich bitte entsprechend zu verfahren.
2.
Der Bezugserlaß wird aufgehoben.
Anlage
Neufassung des Gesetzes über die Gewährung eines Kindererziehungszuschlags (Kindererziehungszuschlagsgesetz - KEZG)
hier: Durchführungshinweise
Bezug:
Mein Rundschreiben vom 9. Oktober 1992
- D III 4 - 224 151/1 -
- RdSchr. d. BMI v. 14.7.1998 - D II 5 - 223 100 - 1/1 h -
Durch Artikel 8 des Versorgungsreformgesetzes 1998 vom 29.6.1998 (BGBl. I S. 1666) wurde das Kindererziehungszuschlagsgesetz (KEZG) neugefaßt. Die Neufassung ist am 1. Juli 1998 in Kraft getreten. Gleichzeitig tritt das KEZG vom 18. Dezember 1989 (BGBl. I S. 2218) außer Kraft.
Hierzu gebe ich folgende Durchführungshinweise. Das Bezugsrundschreiben hebe ich auf.
Redaktionelle Inhaltsübersicht | Abschnitt | |
---|---|---|
I. Allgemeines | 1 | |
1. Rechtsentwicklung | ||
2. Die verbesserte versorgungsrechtliche Bewertung der Kindereziehungszeit und ihre Grenzen | ||
3. Geltungsbereich der Neuregelung | ||
4. Rechtsnatur des Kindererziehungszuschlags | ||
II. Zu den einzelnen Vorschriften | 2 | |
1. Zu § 1 KEZG | ||
a) Zu Absatz 1 | ||
b) Zu Absatz 2 | ||
c) Zu Absatz 3 | ||
d) Zu Absatz 4 | ||
e) Zu Absatz 5 | ||
f) Zu Absatz 6 | ||
g) Zu Absatz 7 | ||
2. Zu § 2 KEZG | ||
3. Zu § 3 KEZG | ||
III. Sonderfälle | 3 | |
1. Kindererziehungszuschlag und Mindestversorgung | ||
2. Kindererziehung im Ruhestand | ||
3. Kindererziehungszuschlag und Sterbegeld | ||
4. Kindererziehungszuschlag und Hinterbliebenenversorgung | ||
5. Kindererziehungszuschlag und Versorgungsausgleich | ||
6. Versteuerung des Kindererziehungszuschlags | ||
7. Kindererziehungszuschlag und jährliche Sonderzuwendung | ||
8. Kindererziehungszuschlag und andere Versorgungsbezüge | ||
9. Kindererziehung und andere öffentlich-rechtliche Dienst- oder Amtsverhältnisse | ||
Beispiel für die Berechnung eines Kindererziehungszuschlags nach der Neufassung des KEZG (vereinfacht) | Anlage |