Abschnitt 3 SprachFöMRdErl
Bibliographie
- Titel
- Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung
- Redaktionelle Abkürzung
- SprachFöMRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
Das zuständige RLSB stellt den Grundschulen, bei denen aufgrund von Sprachfördermaßnahmen ein Zusatzbedarf entsteht, die erforderlichen Lehrerstunden zur Verfügung.
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 7 Satz 1 des RdErl. i.d.F. vom 1. August 2023 (SVBl. S. 463)