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Abschnitt 3 SprachFöMRdErl

Bibliographie

Titel
Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung
Redaktionelle Abkürzung
SprachFöMRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Die Niedersächsische Landesschulbehörde stellt den Grundschulen, bei denen aufgrund von Sprachfördermaßnahmen ein Zusatzbedarf entsteht, die erforderlichen Lehrerstunden zur Verfügung.

Außer Kraft am 1. Januar 2024 durch Nummer 7 Satz 1 des RdErl. vom 1. Juli 2018 (SVBl. S. 345)