Abschnitt 3 SprachFöMRdErl
Bibliographie
- Titel
- Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung
- Redaktionelle Abkürzung
- SprachFöMRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
Die Niedersächsische Landesschulbehörde stellt den Grundschulen, bei denen aufgrund von Sprachfördermaßnahmen ein Zusatzbedarf entsteht, die erforderlichen Lehrerstunden zur Verfügung.
Außer Kraft am 1. Januar 2024 durch Nummer 7 Satz 1 des RdErl. vom 1. Juli 2018 (SVBl. S. 345)