SprachFöMRdErl,NI - Sprachfördermaßnahmen-Runderlass

Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung

Bibliographie

Titel
Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung
Redaktionelle Abkürzung
SprachFöMRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

RdErl. d. MK v. 1.7.2018 - 32.1 - 80107/4

Vom 1. Juli 2018 (SVBl. S. 345)

Geändert durch RdErl. vom 1. August 2023 (SVBl. S. 463)

- VORIS 22410 -

Bezug:

  1. a)

    RdErl. "Ergänzende Bestimmungen zum Rechtsverhältnis zur Schule und zur Schulpflicht" v. 1.12.2016 (SVBl. S. 705)
    - VORIS 22410 -

  2. b)

    RdErl. "Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache" v. 1.7.2014 (SVBl. S. 330)
    - VORIS 22410 -

  3. c)

    RdErl. "Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung" v. 1.3.2012 (SVBl. S. 309)
    - VORIS 22410 -

Abschnitt 1 SprachFöMRdErl

Bibliographie

Titel
Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung
Redaktionelle Abkürzung
SprachFöMRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Grundschulen richten für die Kinder, die im Schuljahr vor der Einschulung keine Kindertagesstätte besuchen und nach § 64 Abs. 3 Satz 1 und 2 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) verpflichtet sind, in dieser Zeit an besonderen Sprachfördermaßnahmen teilzunehmen, besonderen Unterricht zum Erwerb der deutschen Sprache oder zur Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse ein.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 7 Satz 1 des RdErl. i.d.F. vom 1. August 2023 (SVBl. S. 463)

Abschnitt 2 SprachFöMRdErl

Bibliographie

Titel
Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung
Redaktionelle Abkürzung
SprachFöMRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Die Grundschule stellt bei den Kindern nach Nr. 1 die Sprachkenntnisse der deutschen Sprache fest. Die Feststellung der Sprachkenntnisse erfolgt auf der Grundlage bewährter Diagnoseverfahren. Eine inhaltliche Beratung kann dabei durch die Sprachbildungszentren der RLSB erfolgen. Die Ergebnisse der Sprachstandsfeststellung teilt die Grundschule dem zuständigen RLSB bis Ende Mai eines Jahres mit.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 7 Satz 1 des RdErl. i.d.F. vom 1. August 2023 (SVBl. S. 463)

Abschnitt 3 SprachFöMRdErl

Bibliographie

Titel
Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung
Redaktionelle Abkürzung
SprachFöMRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Das zuständige RLSB stellt den Grundschulen, bei denen aufgrund von Sprachfördermaßnahmen ein Zusatzbedarf entsteht, die erforderlichen Lehrerstunden zur Verfügung.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 7 Satz 1 des RdErl. i.d.F. vom 1. August 2023 (SVBl. S. 463)

Abschnitt 4 SprachFöMRdErl

Bibliographie

Titel
Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung
Redaktionelle Abkürzung
SprachFöMRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Die Grundschulen verantworten die Sprachförderung und führen sie in Abstimmung mit dem zuständigen RLSB durch.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 7 Satz 1 des RdErl. i.d.F. vom 1. August 2023 (SVBl. S. 463)