Abschnitt 2 SprachFöMRdErl
Bibliographie
- Titel
- Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung
- Redaktionelle Abkürzung
- SprachFöMRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
Die Grundschule stellt bei den Kindern nach Nr. 1 die Sprachkenntnisse der deutschen Sprache fest. Die Feststellung der Sprachkenntnisse erfolgt auf der Grundlage bewährter Diagnoseverfahren. Eine inhaltliche Beratung kann dabei durch die Sprachbildungszentren der RLSB erfolgen. Die Ergebnisse der Sprachstandsfeststellung teilt die Grundschule dem zuständigen RLSB bis Ende Mai eines Jahres mit.
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 7 Satz 1 des RdErl. i.d.F. vom 1. August 2023 (SVBl. S. 463)