Oberlandesgericht Celle
Beschl. v. 25.10.1993, Az.: 19 UF 208/93
Übertragung der elterlichen Sorge; Sorgeberechtigung; Bindungstoleranz; Entzug der elterlichen Sorge
Bibliographie
- Gericht
- OLG Celle
- Datum
- 25.10.1993
- Aktenzeichen
- 19 UF 208/93
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1993, 15495
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGCE:1993:1025.19UF208.93.0A
Rechtsgrundlage
- § 1672 BGB
Fundstelle
- FamRZ 1994, 924-926 (Volltext mit red. LS)
Redaktioneller Leitsatz
Redaktioneller Leitsatz:
Wichtiges Kriterium für die Übertragung der elterlichen Sorge ist die sog. Bindungstoleranz, das Verhalten der Eltern anläßlich des Umgangs des Kindes mit dem anderen Elternteil.
So kann dem Elternteil unabhängig von anderen Rahmenbedingungen die elterliche Sorge bei Förderung und Bewahrung der Bindungstoleranz übertragen oder bei Behinderung oder Vereitelung entzogen werden.