Oberlandesgericht Celle
Beschl. v. 25.10.1993, Az.: 19 UF 208/93

Übertragung der elterlichen Sorge; Sorgeberechtigung; Bindungstoleranz; Entzug der elterlichen Sorge

Bibliographie

Gericht
OLG Celle
Datum
25.10.1993
Aktenzeichen
19 UF 208/93
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1993, 15495
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGCE:1993:1025.19UF208.93.0A

Fundstelle

  • FamRZ 1994, 924-926 (Volltext mit red. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Redaktioneller Leitsatz:

Wichtiges Kriterium für die Übertragung der elterlichen Sorge ist die sog. Bindungstoleranz, das Verhalten der Eltern anläßlich des Umgangs des Kindes mit dem anderen Elternteil.

So kann dem Elternteil unabhängig von anderen Rahmenbedingungen die elterliche Sorge bei Förderung und Bewahrung der Bindungstoleranz übertragen oder bei Behinderung oder Vereitelung entzogen werden.