§ 2 ZulVV-Jur
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über das Zulassungs- und Auswahlverfahren für die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst
- Redaktionelle Abkürzung
- ZulVV-Jur,NI
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20411040200000
(1) Die Zulassung und Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber nehmen die Oberlandesgerichte in voneinander unabhängigen Verfahren vor.
(2) Die Zahl der Ausbildungsplätze bemisst sich nach den durch den Haushaltsplan zur Verfügung gestellten Stellen und Mitteln. Die jeweils für die Einstellung zur Verfügung stehenden Stellen werden auf die Oberlandesgerichte im Verhältnis der Planstellen im Richter- und Staatsanwaltsdienst bei den Amts-, Landgerichten und Staatsanwaltschaften ihres Bezirks nach Maßgabe der Verhältnisse zum 1. Januar des jeweiligen Jahres verteilt.