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§ 32 AVNot

Bibliographie

Titel
Angelegenheiten der Notarinnen und Notare (AVNot)
Amtliche Abkürzung
AVNot
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
32370000000008

Die Genehmigung für die Übernahme einer Nebenbeschäftigung gegen Vergütung (§ 8 Abs. 3 Nr. 1 BNotO) wird unter dem Vorbehalt des Widerrufs hiermit allgemein erteilt für

  1. a)
    Nebenbeschäftigungen geringen Umfangs, für die Vergütungen im Wert bis zu 250 Euro monatlich oder 3.000 Euro jährlich gewährt werden,
  2. b)
    verwandtschaftliche oder freundschaftliche Hilfeleistungen geringen Umfangs, wenn die gewährte Vergütung nicht in Geld besteht.

Über den Widerruf im Einzelfall entscheidet das Oberlandesgericht.