§ 55 KomHKVO - Bilanz
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sowie die Abwicklung der Kassengeschäfte der Kommunen (Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung - KomHKVO)
- Amtliche Abkürzung
- KomHKVO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20300
(1) 1Die Bilanz wird in Kontoform aufgestellt. 2In der Bilanz werden die in den Absätzen 2 bis 4 bezeichneten Posten in der angegebenen Reihenfolge gesondert ausgewiesen. 3Für die Veröffentlichung kann die Bilanz nach einem von dem für Inneres zuständigen Ministerium vorgegebenen Muster zusammengefasst werden.
(2) Die Aktivseite wird wie folgt gegliedert:
1. | Immaterielles Vermögen |
---|---|
1.1 | Konzessionen |
1.2 | Lizenzen |
1.3 | Ähnliche Rechte |
1.4 | Geleistete Investitionszuweisungen und -zuschüsse |
1.5 | Aktivierter Umstellungsaufwand |
1.6 | Sonstiges immaterielles Vermögen |
2. | Sachvermögen |
2.1 | Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an unbebauten Grundstücken |
2.2 | Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an bebauten Grundstücken |
2.3 | Infrastrukturvermögen |
2.4 | Bauten auf fremden Grundstücken |
2.5 | Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler |
2.6 | Maschinen und technische Anlagen; Fahrzeuge |
2.7 | Betriebs- und Geschäftsausstattung, Pflanzen und Tiere |
2.8 | Vorräte |
2.9 | Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau |
3. | Finanzvermögen |
3.1 | Anteile an verbundenen Unternehmen |
3.2 | Beteiligungen |
3.3 | Sondervermögen mit Sonderrechnung |
3.4 | Ausleihungen |
3.5 | Wertpapiere |
3.6 | Öffentlich-rechtliche Forderungen |
3.7 | Forderungen aus Transferleistungen |
3.8 | Privatrechtliche Forderungen |
3.9 | Durchlaufende Posten und sonstige Vermögensgegenstände |
4. | Liquide Mittel |
5. | Aktive Rechnungsabgrenzung. |
(3) Die Passivseite wird wie folgt gegliedert:
1. | Nettoposition |
---|---|
1.1 | Basisreinvermögen |
1.1.1 | Reinvermögen |
1.1.2 | Sollfehlbetrag aus kameralem Abschluss als Minusbetrag |
1.2 | Rücklagen |
1.2.1 | Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses |
1.2.2 | Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses |
1.2.3 | Rücklagen aus Investitionszuwendungen für nicht abnutzbare Vermögensgegenstände |
1.2.4 | Zweckgebundene Rücklagen |
1.2.5 | Sonstige Rücklagen |
1.3 | Jahresergebnis |
1.3.1 | Fehlbeträge aus Vorjahren |
1.3.1.1 | Fehlbeträge nach § 182 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, auch in Verbindung mit § 182 Abs. 5 NKomVG |
1.3.1.2 | Sonstige Fehlbeträge |
1.3.2 | Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag mit Angabe des Betrages der Vorbelastung aus Haushaltsresten für Aufwendungen |
1.4 | Sonderposten |
1.4.1 | Investitionszuweisungen und -zuschüsse |
1.4.2 | Beiträge und ähnliche Entgelte |
1.4.3 | Gebührenausgleich |
1.4.4 | Bewertungsausgleich |
1.4.5 | Erhaltene Anzahlungen auf Sonderposten |
1.4.6 | Sonstige Sonderposten |
2. | Schulden |
2.1 | Geldschulden |
2.1.1 | Anleihen |
2.1.2 | Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen |
2.1.3 | Liquiditätskredite |
2.1.4 | Verbindlichkeiten aus der Aufnahme von Krediten und Liquiditätskrediten nach § 111 Abs. 7 Satz 1 NKomVG |
2.1.4.1 | Verbindlichkeiten aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen |
2.1.4.2 | Verbindlichkeiten aus der Aufnahme von Liquiditätskrediten. |
2.2 | Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften |
2.3 | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
2.4 | Transferverbindlichkeiten |
2.4.1 | Finanzausgleichverbindlichkeiten |
2.4.2 | Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke |
2.4.3 | Verbindlichkeiten aus Schuldendiensthilfen |
2.4.4 | Soziale Leistungsverbindlichkeiten |
2.4.5 | Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen |
2.4.6 | Steuerverbindlichkeiten |
2.4.7 | Andere Transferverbindlichkeiten |
2.5 | Sonstige Verbindlichkeiten |
2.5.1 | Durchlaufende Posten |
2.5.1.1 | Verrechnete Mehrwertsteuer |
2.5.1.2 | Abzuführende Lohn- und Kirchensteuer |
2.5.1.3 | Sonstige durchlaufende Posten |
2.5.2 | Abzuführende Gewerbesteuer |
2.5.3 | Empfangene Anzahlungen |
2.5.4 | Andere sonstige Verbindlichkeiten |
3. | Rückstellungen |
3.1 | Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen |
3.2 | Rückstellungen für Altersteilzeitarbeit und ähnliche Maßnahmen |
3.3 | Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung |
3.4 | Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge geschlossener Abfalldeponien |
3.5 | Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten |
3.6 | Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs und von Steuerschuldverhältnissen |
3.7 | Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährleistungen und anhängigen Gerichtsverfahren |
3.8 | Andere Rückstellungen |
4. | Passive Rechnungsabgrenzung. |
(4) 1Unter der Bilanz werden, soweit sie nicht auf der Passivseite auszuweisen sind, die Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre vermerkt, insbesondere Haushaltsreste, Bürgschaften, Gewährleistungsverträge, in Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen und Verpflichtungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften. 2Ferner sind die über das Haushaltsjahr hinaus gestundeten Beträge auszuweisen. 3Jede Art der Vorbelastung darf in einem Betrag zusammengefasst angegeben werden.