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  • ab 01.07.2003 (aktuelle Fassung)

§ 1 GebSoNuStrVO

Bibliographie

Titel
Verordnung über Gebühren für Sondernutzungen an Bundesfernstraßen und an Landesstraßen
Redaktionelle Abkürzung
GebSoNuStrVO,NI
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
92100

Für Sondernutzungen an Bundesfernstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten und an Landesstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten werden Sondernutzungsgebühren nach dem Gebührentarif (Anlage) erhoben.