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  • ab 01.01.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 RL ÜLU - Zuwendungsempfänger

Bibliographie

Titel
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur beruflichen Qualifizierung Auszubildender durch Lehrgänge der überbetrieblichen Berufsausbildung (RL ÜLU)
Amtliche Abkürzung
RL ÜLU
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22420

3.1 Zuwendungsempfänger sind die Träger der üA im Bereich des Handwerks, der Landwirtschaft und der Stufenausbildung Bau. Diese sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, deren Sitz in Niedersachsen liegt.

3.2 Die Handwerkskammern sowie die nichthandwerklichen Träger sind Erstempfänger. Soweit sie diese die Lehrgänge nicht selbst durchführen, leiten sie die Zuwendung an die Letztempfänger (z. B. Kreishandwerkerschaften, Innungen) weiter. Der Erstempfänger hat die Zuwendung zweckbestimmt im Rahmen der VV Nr. 12 zu § 44 LHO an den Letztempfänger weiterzuleiten.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 Satz 1 des Erl. vom 14. Dezember 2022 (Nds. MBl. S. 1719)