Landessozialgericht Niedersachsen
Urt. v. 01.03.1988, Az.: L 3 Kg 34/87

Kindergeld; Asylbewerber; Ausländer; Wohnsitz; Aufenthalt; BRD; Gruppenzugehörigkeit

Bibliographie

Gericht
LSG Niedersachsen
Datum
01.03.1988
Aktenzeichen
L 3 Kg 34/87
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1988, 11775
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:LSGNIHB:1988:0301.L3KG34.87.0A

Fundstelle

  • Breith 1988, 777

Amtlicher Leitsatz

1. Asylbewerber haben keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland.

2. Ausländer bestimmter Gruppenzugehörigkeit - hier Yeziden - können unabhängig vom Stand ihres Asylverfahrens gewöhnlichen Aufenthalt haben, wenn sie zeitliche (6-Jahresfrist) und persönliche Voraussetzungen erfüllen, wie sie der Erlaß des Nds MI vom 2.2.1987 - 21.2-12235/12-2-2 - festlegt.